AGB Kunst

Alle Leistungen werden ausschließlich auf dieser Grundlage erbracht. Die AGB Kunst gelten auch für künftige Verträge, auch ohne nochmalige Vereinbarung.

1 Geltungsbereich

1.1 Die AGB Kunst gelten für alle Aufträge im Zusammenhang mit der Behandlung von Kunstobjekten und Sammlerstücken aller Art, nachfolgend Objekte genannt. Hierzu zählen z.B. auch Vereinbarungen als Selbständige Verträge über das Auf- und Abhängen von Bildern, das Auf- und Abbauen sonstiger Objekte, das Verpacken, Verladen, Befördern, Entladen, Auspacken und die Lagerung von Objekten, über die Erhebung von Nachnahmen, über Zollbehandlungen, über Kurierdienstleistungen und das Besorgen von Transport- und Sachversicherungen.

1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich. diese AGB Kunst mit seinen Vertragspartnern. zum Beispiel dem Empfänger oder Eigentümer des Objektes im Verhältnis mit der Mantovan UG zu vereinbaren und seinen Transportversicherer hierüber zu informieren.

2 Angaben des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber hat Mantovan UG bei Auftragserteilung schriftlich zu unterrichten über Adressen, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, Maße, Gewichte, Eigenschaften und den Wert sowie die örtlichen Verhältnisse am Abhol- und Zielort.

2.2 Unrichtige oder unterlassene Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, außer die Unrichtigkeit war offenkundig und bei Auftragserteilung bekannt.

3 Haftung

3.1 Mantovan UG haftet für Güterschäden, d.h. Verlust und Beschädigung des Objektes, das Gegenstand des Vertrages ist, Güterfolgeschäden, d.h. aus einem Güterschaden herrührende Vermögensschäden, reine Vermögensschäden, d.h. solche, die nicht mit einem Güterschaden oder sonstigen Sachschaden zusammenhängen, sofern Mantovan UG oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.

Bei Beförderungen per Kraftfahrzeugen auf der Straße, per Flugzeug, Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff wird nach den für diese Verkehrsmittel geltenden Vorschriften gehaftet, soweit diese zwingend Anwendung finden.

3.2 Bei Auslandsaufträgen ist Mantovan UG beim Einsatz von Dienstleistern zur Vereinbarung deren üblichen Geschäftsbedingungen befugt. ,,Wenn und soweit ein Schaden durch einen ausländischen Dienstleister verursacht wird, bestimmt sich die Haftung nach den mit diesen ausländischen Unternehmen vereinbarten vertraglichen oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung für Mantovan UG besteht nur, wenn und soweit der Schaden auf der schuldhaften Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht beruht.

4 Haftungsausschlüsse

Mantovan UGist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit der Schaden durch Weisung des Auftraggebers Verfügungsberechtigten oder durch Umstände verursacht worden ist, die Mantovan UG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abwenden konnte.

5 Haftungsumfang /-beschränkungen

Soweit zwingende Bestimmungen (z.B. Ziffer 3.1 Absatz 2 AGB Kunst) nicht entgegenstehen, haftet Mantovan UG -gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt:

5.1 Für Güterschäden auf 2.000 Euro pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Objekt, bei Beförderungen mindestens aber mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm brutto nach § 431 Handelsgesetzbuch (11GB).

5.2 Bei Überschreitung der Lieferfrist hat Mantovan UG – ohne weiteren Schadenersatz – eine Entschädigung für den nachgewiesenen Schaden bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu leisten.

5.3 Für andere als die in Ziff. 5.2 dieser AGB Kunst genannten reinen Vermögensschäden ist die Haftung begrenzt auf das vertraglich vereinbarte Entgelt bzw. bei Nachnahmen auf den Nachnahmebetrag.

5.4 In jedem Fall ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – begrenzt auf den vom Auftraggeber angegebenen Wert des vom Schaden betroffenen Objektes.

5.5 Der Auftraggeber kann gegen gesondertes Entgelt höhere als die in Ziffer 5.1 bis 5.4 dieser AGB Kunst geregelten Höchstbeträge schriftlich im Vertrag vereinbaren.

5.6 Die in den Ziffern 3 bis 5 AGB Kunst vorgesehenen Haftungsregelungen für jeden Anspruch gegen Mantovan UG die Gegenstand des an Mantovan UG erteilten Auftrages sind, auf welchem Rechtsgrund auch der Anspruch beruht. Auf diese Bestimmungen können sich auch die Bediensteten von Mantovan UG sowie Personen berufen, für Mantovan UG haftet, es sei denn, sie haben den Schaden durch Vorsatz oder durch grob fahrlässiges Verhalten. herbeigeführt

Die Haltungsbeschränkungen /-Ausschlüsse finden keine Anwendung, soweit ein Schaden durch Vorsatz oder grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen in leitender Funktion und/oder durch vorsätzliche oder grob schuldhafte Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurde; der Nachweis hierfür obliegt dem Anspruchsteller.

5.7 Der Auftraggeber hat Mantovan UG von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund einer vertragswidrigen Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers geltend gemacht werden.

6 Ablieferung, Reklamation

6.1 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, darf die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers oder in den vertraglich vereinbarten Empfangsräumen anwesende erwachsene Person erfolgen.

6.2 Ist bei Ablieferung ein Schaden am Objekt äußerlich erkennbar, hat der Empfänger diesen unter Angabe konkreter Art über den Verlust oder die Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbescheinigung festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden hat der Empfänger unverzüglich – spätestens jedoch sieben Tage nach Ablieferung – schriftlich anzuzeigen. Die Nachweispflicht trifft den Anspruchsteller.

7 Zahlungsvereinbarungen, Pfandrecht

7.1 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach dem Zugang der Rechnungen ein.

7.2 Von Frachtforderungen, Havarie Einschüssen oder -Beiträgen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, die an Mantovan UG, insbesondere als Verfügungsberechtigten oder als Besitzer fremden Gutes gestellt werden, hat der Auftraggeber Mantovan UG auf Verlangen sofort zu befreien.

7.3 Mantovan UG hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche, die Mantovan UG aus den dieser Vereinbarung unterliegenden Verrichtungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf die Begleitpapiere. Ist der Auftraggeber in Verzug, kann Mantovan UG nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in ihrem Besitz befindlichen Gütern und Werten soviel, wie nach pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, ohne weitere Förmlichkeiten verkaufen. Der formlose Verkauf kann auch dann erfolgen, wenn sieh der Auftraggeber trotz durchgeführter Nachforschungen nicht ermitteln lässt. Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann Mantovan UG die übliche Verkaufsprovision vom Bruttoerlös berechnen.

8 Schlußbestimmungen

8.1 Für diese AGB Kunst und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt deutsches Recht.

8.2 Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Betriebssitz von Mantovan UG Erfüllungsort und das Gericht, in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet, ausschließlich für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten zuständig.

8.3 Abweichungen von den AGB Kunst bedürfen der Schriftform.. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.